Prüfungsvorbereitung Fachberater für IStR

Fernunterricht

Der Fernunterricht Internationales Steuerrecht vermittelt Ihnen alle speziellen Bereiche des Internationalen Steuerrechts, die in § 10 in Verbindung mit Anlage 1 zur Fachberaterordnung als Lehrstoff gefordert sind.

Der Fernunterricht stellt damit die optimale berufsbegleitende Vorbereitung zur Erarbeitung des notwendigen materiell-rechtlichen Wissens dar.

Konzept

Der Fernunterricht ermöglicht es Ihnen, sich das materiell-rechtliche Wissen berufsbegleitend zu erarbeiten. Durch die wöchentliche Zusendung des Lehrmaterials können Sie Ihr Lerntempo selbst bestimmen. Die Bearbeitung der Übungsklausuren ermöglicht Ihnen eine ständige Lernkontrolle. Die Klausuraufgaben vertiefen den Lehrstoff und vermitteln eine hinreichende Klausurroutine.

Aufbau und Inhalt

Der Fernunterricht wird mit ca. 25 Lehrbriefen und drei Übungsklausuren erteilt. Die wöchentliche Zusendung enthält in der Regel zwei Lehrbriefe. Ergänzend kommt eine vierständige Übungsklausur im Monat hinzu. Die Lehrbriefe und Übungsklausuren enthalten die besonders relevanten Themenbereiche aller Fachbereiche. Diese werden alle sehr gut verständlich vermittelt.

Lehrprogramm: Außensteuerrecht, Recht der Doppelbesteuerung, Internationale Bezüge des UmwStR, Grundstrukturen ausländischer Steuerrechtsordnungen, Grundsätze int. Einkünftezuordnung, Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland, Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung, Steuerplanungstechniken, Internationales Erbschaftsteuerrecht, Verrechnungspreise, Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsvertrages, EU-Steuerrecht und EU-Richtlinien.

Die Lehrbriefe haben einen Umfang von 25 bis 35 Seiten. Die Übungsklausuren - hier wird eine Bearbeitungszeit von vier Stunden veranschlagt - werden zum Lehrstoff des jeweiligen Monats gestellt. Ihre eingesandten Bearbeitungen werden nach Prüfungsmaßstäben anhand eines Korrekturbogens korrigiert und benotet. Zu jeder Klausuraufgabe erhalten Sie eine ausführliche Musterlösung. Für die gründliche Befassung mit dem Stoff eines Lehrbriefs müssen Sie mindestens sechs bis acht Stunden einrechnen. Hinzu kommt die zunächst zeitaufwendige Bearbeitung der vierstündigen Übungsklausuren. Sie sollten deshalb einen festen wöchentlichen Arbeitsplan entwickeln, der eine Mindestzeit von zwölf Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Lehrbriefe und je vier Stunden für die monatlichen Klausuren vorsieht. An diesen wöchentlichen Arbeitsplan sollten Sie sich unbedingt halten, wenn nicht ganz außergewöhnliche Umstände entgegenstehen. Die Abfolge der Lehrbriefe und die Verteilung auf die einzelnen Steuerrechtsgebiete ergibt sich aus der Anlage.

Veranstaltungsort und Termine


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