Hallo Heldi,
hab bei Teil II auch die Kapitalrücklage als stl. Einl. Kto. angesetzt, weil eine andere Angabe nicht gegeben war.
Die Buchungssätze bei Teil III hab ich auch nicht richtig (glaub ich), weil ich mir nicht schlüssig bin, ob die bestehende §6b Rücklage auf die aufgedeckten stillen Reserven der im BV verbleibenden Grund u. Boden / Gebäude übertragen werden dürfen? Falls nein, müssten die Buchungssätze wie bei Klausur Nr. 9 funktionieren. Das war ja fast der selbe Fall. Oder welche Differenz meinst du?
P.S. Hab wohl im letzten Beitrag meine Meinung zur letzten Klausur wieder gegeben ohne auf die Nr. zu achten

und nur noch so wenig Klausuren, d. h. die echte Klausur rückt näher
