Diskussionsforum Steuerrechts-Institut Knoll
05. September 2010, 04:35:16 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
News:
 
   Übersicht   Hilfe Suche Einloggen Registrieren  
Seiten: [1]   Nach unten
  Drucken  
Autor Thema: Härtefallausgleich gemäß §19 ErbStG  (Gelesen 638 mal)
FrischlingNRW

Offline Offline

Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 12. Dezember 2009, 15:06:19 »

Hey Face, glaubst Du wirklich dass Du für diesen Job geeignet bist? Deine Fragen lassen mich sehr daran zweifeln.

Damit Du mal eine Antwort bekommst....

1.Fall ist eine Härtefall!!!!
541.200 abzgl. 512.000 = Diff 29.200
Berechnung
512.000 x 15% = 76800
zzgl.
29.200 x 50%= 14600 beide Summen (76800+14600) ergeben 91.400 € Steuer

zum Vergleich 541.200 x 19%= 102.828 also 11.428 € mehr


2Fall sollte jetzt nicht mehr so schwer sein.

797.200 abzgl. 512000= 285.200

Berechnung 512000x 15% = 76800
zzgl. 50% v Differenz 285.200= 142.600 = 219400 und diese Steuer ist deutlich mehr
als die festgesetzten 19% v 797.200= 151.468 EUR

also kommt im Fall B keine Entlastung in Betracht
Gespeichert
Face

Offline Offline

Beiträge: 4


Profil anzeigen
« am: 23. Juli 2009, 15:48:11 »

Hallo zusammen,

In unseren Lehrbriefen wird immer so schön darauf verwiesen, dass eine Härtefallprüfung gem §19 Abs. 3 durchgeführt werden soll. Die Grenzen sind in H75 angegeben, ok, habe ich gefunden. Doch wenn ich mal versuche, diese Grenzen nachzurechnen, kommt ich irgendwie auf keinen grünen Zweig:

ich gehe mal von einem steuerpflichtigen Erwerb = 541.200 EUR und der Steuerklasse I aus (256.000+ 285.200 gem Grenzwert des H75 zu §19 ErbStG).

541.200 * 19% = 102.828
512.000 * 15% = 76.800

--> 541.200 - 512.000 = 19.200 * 50% = 9.600
--> 102.828 - 76.800 = 26.028

Jetzt sag mir mal einer wo das hier ein Grenzfall sein soll?Huch?

Probieren wirs mal mit einem steuerpflichtigen Erwerb = 797.200
797.200*19% =151.468
512.000*15% = 76.800

--> 797.200 - 512.000 = 285.200 * 50% = 142.600
--> 151.468 - 76.800 = 74.660

Auch kein Grenzfall :-( Verstehe das nicht....
Gespeichert
Seiten: [1]   Nach oben
  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.6 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS
Seite erstellt in 0.142 Sekunden mit 17 Zugriffen.