Hallo zusammen,
In unseren Lehrbriefen wird immer so schön darauf verwiesen, dass eine Härtefallprüfung gem §19 Abs. 3 durchgeführt werden soll. Die Grenzen sind in H75 angegeben, ok, habe ich gefunden. Doch wenn ich mal versuche, diese Grenzen nachzurechnen, kommt ich irgendwie auf keinen grünen Zweig:
ich gehe mal von einem steuerpflichtigen Erwerb = 541.200 EUR und der Steuerklasse I aus (256.000+ 285.200 gem Grenzwert des H75 zu §19 ErbStG).
541.200 * 19% = 102.828
512.000 * 15% = 76.800
--> 541.200 - 512.000 = 19.200 * 50% = 9.600
--> 102.828 - 76.800 = 26.028
Jetzt sag mir mal einer wo das hier ein Grenzfall sein soll?

?
Probieren wirs mal mit einem steuerpflichtigen Erwerb = 797.200
797.200*19% =151.468
512.000*15% = 76.800
--> 797.200 - 512.000 = 285.200 * 50% = 142.600
--> 151.468 - 76.800 = 74.660
Auch kein Grenzfall :-( Verstehe das nicht....