
Der Fernunterricht wird mit ca. 70 Lehrbriefen in allen prüfungsrelevanten Fachgebieten erteilt. Während des Fernunterrichts können Sie 15 Klausuren schreiben, die von uns korrigiert und benotet werden. Der Fernunterricht stellt damit die optimale berufsbegleitende Vorbereitung zur Erarbeitung des notwendigen materiell-rechtlichen Wissens dar.
Der Fernunterricht ermöglicht es Ihnen, sich das materiell-rechtliche Wissen berufsbegleitend zu erarbeiten. Durch die wöchentliche Zusendung des Lehrmaterials können Sie Ihr Lerntempo selbst bestimmen. Die Bearbeitung der Übungsklausuren ermöglicht Ihnen eine ständige Lernkontrolle. Die Klausuraufgaben vertiefen den Lehrstoff und vermitteln eine hinreichende Klausurroutine.
Der Fernunterricht wird mit ca. 70 Lehrbriefen und 15 Übungsklausuren erteilt. Die wöchentliche Zusendung enthält in der Regel zwei Lehrbriefe. Ergänzend kommen zwei sechsstündige Übungsklausuren im Monat hinzu. Die Lehrbriefe und Übungsklausuren enthalten die besonders prüfungsträchtigen Themenbereiche aller Fächer der Steuerberater-Prüfung (§ 37 StBerG). Diese werden alle sehr gut verständlich vermittelt.
Lehrprogramm: ESt, GewSt, KSt, Gewinnermittlung PersGes, Buchführung und Bilanzwesen mit Umwandlungsteuerrecht, Recht des Jahresabschlusses, Internationales Steuerrecht, AO/FGO, Umsatzsteuer, Bew-ErbSt, GrESt.
Die Lehrbriefe haben einen Umfang von 25 bis 35 Seiten. Die Übungsklausuren - hier wird eine Bearbeitungszeit von sechs Stunden veranschlagt - werden zum Lehrstoff des jeweiligen Monats gestellt. Ihre eingesandten Bearbeitungen werden nach Examensmaßstäben anhand eines Korrekturbogens korrigiert und benotet. Zu jeder Klausuraufgabe erhalten Sie eine ausführliche Musterlösung.
Für die gründliche Befassung mit dem Stoff eines Lehrbriefs müssen Sie mindestens sechs Stunden einrechnen. Hinzu kommt die zunächst zeitaufwendige Bearbeitung der sechsstündigen Übungsklausuren. Diese werden alle zwei bis drei Wochen zugesandt. Sie sollten deshalb einen festen wöchentlichen Arbeitsplan entwickeln, der eine Mindestzeit von zwölf Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Lehrbriefe und je sechs Stunden für die monatlichen Klausuren vorsieht. An diesen wöchentlichen Arbeitsplan sollten Sie sich unbedingt halten, wenn nicht ganz außergewöhnliche Umstände entgegenstehen.