FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 0.09.1997 1 K 1603/97, rkr., nicht veröffentlicht:
"Zu den abzugsfähigen Aufwendungen im Rahmen einer Fortbildungsmaßnahme -solche stellen Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Steuerberater-Prüfung dar - gehören auch Fahrtkosten zur Teilnahme an Lern-Arbeitsgemeinschaften, die im Rahmen der Nachbereitung des Unterrichtsstoffes und zur Vorbereitung auf Klausuren und Prüfungen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass eine private Mitveranlassung der Zusammenkünfte unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände bei Gestaltung, Inhalt und Ablauf so gut wie ausgeschlossen erscheint."