Der Zulassungsantrag ist bis zum 31.07. des Prüfungsjahres an die Kammer zu senden. Bei den meisten Kammern wahrt der Zahlungseingang der Frist.
Dem Antrag sind beizufügen:
*Zum Nachweis sind beglaubigte Kopien einzureichen.
Alle Unterlagen sind unbedingt mit dem Antrag vollständig einzureichen.
Wie sieht ein Beschäftigungsnachweis aus?
Die Prüfungsgebühr ist je nach Kammer unterschiedlich. Der Antrag wird erst nach dem Eingang der Gebühr bearbeitet.
Die Zulassung zur Prüfung setzt voraus, dass der Prüfungsbewerber die Zulassungsgebühr in Höhe von 100,00 € bis spätestens 31.07. des Prüfungsjahres gemäß § 9 Abs. 6 der Prüfungsordnung für die Fachassistentenprüfung entrichtet hat.
Unter nachfolgendem Link finden Sie die Zulassungsanträge aller Kammergebiete als Download:
Sollten Sie sich noch nicht ganz sicher sein, ob der Fachassistent Rechnungswesen und Controlling das Richtige für Sie ist, dann können Sie sich unsere Prüfungsanalyse des letzten Jahres anschauen und sich so ein besseres Bild von den Weiterbildungsinhalten machen.