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Fördermöglichkeiten für angehende Steuerberater*innen

Für Ihre Weiterbildung gibt es verschiedene Arten der staatlichen finanziellen Unterstützung. Nutzen Sie diese Aufstellung, um sich zu informieren, welche Möglichkeiten der Förderung Sie in Anspruch nehmen können.

Beachten Sie: Die erforderliche Beratung muss vor Kursbeginn erfolgen. Erst nach Genehmigung der Förderung können Sie sich anmelden. Trägerzertifizierung nach AZWV durch TÜV SÜD, Zertifikat Nr. 12 711 40 150 TMS
 

Förderung nach dem AFBG

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) sogenanntes MeisterBAföG erhalten nur angehende Steuerfachwirt*innen - nicht angehende Steuerberater*innen. Voraussetzung der Förderung ist eine Mindest-Kursteilnahme von 400 Stunden und die rechtzeitige Beantragung vor Kursbeginn. Die Mindestdauer von 400 Stunden erreichen Sie mit der Teilnahme an unserem Fernunterricht, am Klausurenkurs und der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmbf.de. Außerdem gewährt der Freistaat Bayern bei Bestehen der Prüfung einen „Meisterbonus der bayerischen Staatsregierung“ dotiert mit 3.000 €.

 

Bildungsschecks Fortbildung Steuerberater*in

Einige Bundesländer bieten als Förderangebote sogenannte Weiterbildungsschecks an. Diese Gutscheine können Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen. Je nach Bundesland werden sie auch als „Weiterbildungsbonus“, „Bildungsschecks“ oder „Quali-Schecks“ bezeichnet.

Alle KNOLL-Lehrgänge sind von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zertifiziert und damit grundsätzlich förderfähig.

Weitere Informationen zu den Länderprogrammen

 

Bildungsurlaub für Fortbildung nach Bildungsurlaubsgesetz

Beim Bildungsurlaub – in einigen Bundesländern auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet – handelt es sich um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung. Bis zu 5 Freistellungstage pro Jahr (bzw. 10 Tage innerhalb von 2 Jahren) sind möglich.

Mittlerweile haben alle Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – Landesgesetze zum Bildungsurlaub verabschiedet. Maßgeblich für den Bildungsurlaub ist das Bundesland, in dem Ihr Arbeitsort liegt.

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub

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