Facebook Pixel

Fördermöglichkeiten für angehende Steuerberater*innen

Für Ihre Weiterbildung gibt es verschiedene Arten der staatlichen finanziellen Unterstützung. Nutzen Sie diese Aufstellung, um sich zu informieren, welche Möglichkeiten der Förderung Sie in Anspruch nehmen können.

Beachten Sie: Die erforderliche Beratung muss vor Kursbeginn erfolgen. Erst nach Genehmigung der Förderung können Sie sich anmelden. Trägerzertifizierung nach AZWV durch TÜV SÜD, Zertifikat Nr. 12 711 40 150 TMS
 

Förderung nach dem AFBG

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) sogenanntes MeisterBAföG erhalten nur angehende Steuerfachwirt*innen - nicht angehende Steuerberater*innen. Voraussetzung der Förderung ist eine Mindest-Kursteilnahme von 400 Stunden und die rechtzeitige Beantragung vor Kursbeginn. Die Mindestdauer von 400 Stunden erreichen Sie mit der Teilnahme an unserem Fernunterricht, am Klausurenkurs und der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmbf.de. Außerdem gewährt der Freistaat Bayern bei Bestehen der Prüfung einen „Meisterbonus der bayerischen Staatsregierung“ dotiert mit 1.000 €.

Prämiengutschein Fortbildung Steuerberater*in

Alle, die in Deutschland wohnen oder arbeiten und sich weiterbilden wollen, können mit Mitteln aus dem ESF (Europäischer Sozialfonds) einen Zuschuss bis zu 500 € erhalten. Die 3. Förderphase startet ab 1.7.2014 und beinhaltet einige Neuerungen. Danach ist die Bezuschussung einkommensabhängig, die Höhe der Kursgebühr für die Weiterbildungsmaßnahme ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungspraemie.info.

Bildungsscheck für die Fortbildung Steuerberater*in

Für Antragsteller aus Nordrhein-Westfalen: Für die Fortbildungen Steuerberater*in und Steuerfachwirt*in kann diese Fördermöglichkeit beantragt werden. Pro Kursabschnitt werden 50 % bis zu max. 500 € gefördert. Weitere Informationen finden Sie unter: www.esf.nrw.de.

Sächsische Aufbaubank

In Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) und dem Europäischen Sozialfonds (EFS) können antragstellende Personen aus dem Bundesland Sachsen eine Förderung von bis zu 80 % der Weiterbildungskosten erhalten. Dies gilt für die Weiterbildungen Steuerberater*in und Steuerfachwirt*in. Hier ist wichtig, dass der Sächsischen Ausgleichsbank ein Angebot des Kursanbieters vorgelegt wird; die Genehmigung muss vor Kursbeginn erteilt sein. Weitere Informationen finden Sie unter: www.esf-in-sachsen.de.

LASA Brandenburg

Nur für Kursteilnehmende aus dem Land Brandenburg. Bildungsscheck wie in den anderen Bundesländern mit Förderung bis zu 70 %. Nähere Informationen finden Sie unter: www.lasa-brandenburg.de.


Bildungsurlaub für Fortbildung nach Bildungsurlaubsgesetz

Eine Freistellung nach dem Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) gibt es in den Bundesländern Berlin, Rheinland-Pfalz und in Hamburg. Die Freistellung gilt in Rheinland-Pfalz auch für die Weiterbildung Steuerfachwirt*in; in den anderen Bundesländern nur für die Weiterbildung Steuerberater*in. Auch hier gilt, dass die Freistellung mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn beantragt sein muss. Weitere Informationen finden Sie unter: www.berlin.de/bildungsurlaub, www.bildungsurlaub-hamburg.de.

Das könnte Sie auch interessieren: