Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen sind vom
1. September 2019 bis zum 29. Februar 2020
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen sind vom
1. März 2020 bis zum 31. August 2020
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Der Zulassungsantrag ist immer schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins zu stellen, für den die Zulassung beantragt wird.
Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden, bis zum 28. (29.) Februar für die Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August für die Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahres. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich. Mit dem Zulassungsantrag ist die Anmeldung zu mindestens einer Modulprüfung erforderlich.
Die Antragsfrist ist auch bei der Anmeldung zu einer oder mehreren weiteren Modulprüfungen zu berücksichtigen. Nur bis zum Ablauf der Frist – 28. (29.) Februar bzw. 31. August – können sich bereits zur Prüfung zugelassene Kandidaten zur Ablegung einer oder mehrerer weiterer Modulprüfungen im kommenden Prüfungstermin anmelden.