Die Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling wurde 2019 erstmalig durchgeführt. Die Möglichkeiten der Förderung können sich noch verändern.
Alle KNOLL-Lehrgänge sind von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) zertifiziert und damit grundsätzlich förderfähig. Gefördert werden 50 % der Lehrgangsgebühren bis zu maximal 500 Euro, unabhängig von der Höhe der Lehrgangsgebühren.
Entscheidend für die Förderung ist der Durchführungsort der Weiterbildung, nicht der Wohnort der Teilnehmenden. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort – in unserem Falle also der Freistaat Bayern. Die in den Bundesländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestehende Einschränkung, dass die Lehrgangsgebühren 1.000 Euro nicht übersteigen dürfen, gilt damit nicht für unsere Fernlehrgänge.
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So darf z. B. das zu versteuernde Jahreseinkommen max. 20.000 Euro (40.000 Euro bei Zusammenveranlagung) betragen und der Antragsteller oder die Antragstellerin muss mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Den Prämiengutschein erhalten Sie im Anschluss an ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle.
Weitere Informationen zur Bildungsprämie
Der Bildungsscheck NRW kommt für Sie in Betracht, wenn Ihr Wohnort in Nordrhein-Westfalen liegt und Sie die Einkommensgrenze für die Bildungsprämie (s. o.) übersteigen.
Für den Bildungsscheck NRW muss das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Einzelveranlagung mehr als 20.000 Euro und maximal 40.000 Euro betragen (bzw. mehr als 40.000 Euro und maximal 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Gefördert werden 50 % der Lehrgangsgebühren bis zu maximal 500 Euro.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW
Beim Bildungsurlaub – in einigen Bundesländern auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet – geht es um eine Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung.
Bildungsurlaub wird nur für Präsenzkurse gewährt. Leider gibt es keine einheitliche, deutschlandweite Regelung. Mittlerweile haben alle Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – Landesgesetze zum Bildungsurlaub verabschiedet.
Maßgeblich für den Bildungsurlaub ist das Bundesland, in dem Ihr Arbeitsort liegt. Da es in Bayern keinen Bildungsurlaub gibt, haben wir für die nur in München oder Nürnberg stattfindenden Präsenzkurse zur Steuerfachwirtprüfung keine Anerkennung als Bildungsurlaub beantragt.
Eine Ausnahme besteht, wenn Ihr Arbeitsort in Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen liegt: In diesen beiden Bundesländern sind alle von KNOLL angebotenen Präsenzkurse automatisch als Bildungsurlaub anerkannt.
Weitere Informationen zum Bildungsurlaub
als staatliche Unterstützung. Weitere Informationen unter den nachstehenden Links.
Eine Förderung der Teilnahme an der Fortbildungsprüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) mit dem sogenannten Meister-BAföG ist nicht möglich, da nur Maßnahmen förderfähig sind, die mindestens 400 Unterrichtstunden à 45 Minuten umfassen.
Hier ist eine Gesetzesänderung geplant, welche die Prüfung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling nach AFBG voraussichtlich ab dem Lehrgang 2021/2022 förderfähig macht.
Die erforderliche Beratung und Antragstellung muss vor Kursbeginn erfolgen. Erst nach Genehmigung der Förderung können Sie sich anmelden.
Trägerzertifizierung nach AZWV durch TÜV SÜD, Zertifikat Nr. 12 711 40 150 TMS.
Stand: Januar 2020, alle Angaben ohne Gewähr