Die Abschlussprüfung wird in München und Frankfurt am Main durchgeführt. Dort werden Sie an drei Tagen aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs geprüft. Die bestandene Prüfung dient dem Nachweis bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer über den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse als Fachberater/Fachberaterin im Internationalen Steuerrecht – wir vom Steuerrechts-Institut KNOLL bringen Sie dorthin.
In der Prüfung werden die Kenntnisse, die Sie im Fernunterricht des Lehrgangs erworben haben, abgefragt. Es handelt sich um den theoretischen Teil. Die praktische Prüfung wird von der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer durchgeführt, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet Internationales Steuerrecht 30 Fälle aus allen in FBO genannten Gebieten nachweisen können.
22.03.2024 – 24.03.2024 Saalbau Volkshaus Sossenheim
22.03.2024 – 24.03.2024 Bürgerhaus Karlsfeld bei München (Festsaal)
1. Klausur 14 bis 18 Uhr
2. Klausur 9 bis 13 Uhr
3. Klausur 9 bis 13 Uhr
Gebühr: 490,– MwSt.-frei
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist im Zeitraum 01.02. – 29.02.2024 möglich.
Grundlage der Fortbildung ist der Fernunterricht. Mit diesem eignen Sie sich fundierte Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht an.
Im Rahmen des Abschlusswochenendes werden die besonders prüfungsrelevanten Inhalte wiederholt.
Nutzen Sie die berufsbegleitende Schulung, um Ihre Karriere voranzubringen!