Facebook Pixel

Fernunterricht Fachberater*in Internationales Steuerrecht

Im Fernunterricht Internationales Steuerrecht lernen Sie alle speziellen Themen des Internationalen Steuerrechts, die nach der Fachberaterordnung gefordert sind. Bei der Erstellung des Unterrichtsmaterials legen wir sehr großen Wert auf Aktualität. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass Sie diese Fortbildung berufsbegleitend zielgerichtet absolvieren können. Damit haben Sie die beste Chance auf das erfolgreiche Ablegen der Prüfung – der konsequenten Fortführung Ihrer Karriere steht dann nichts mehr im Weg.

Von Oktober bis Januar erhalten Sie wöchentlich ein bis zwei der insgesamt 19 Lehrbriefe zugesandt. Hinzu kommen drei Übungsfälle sowie drei zweistündige Übungsklausuren. Der Stoff wird verständlich vermittelt und so komprimiert zusammengefasst, dass Sie die Lernmaterialien gut berufsbegleitend bearbeiten können. Jeder Lehrbrief umfasst ca. 30 bis 35 Seiten. Die Lehrbriefe des Fernunterrichts beinhalten folgende Themen:

  • Besteuerung von Steuerausländern im Inland
  • Besteuerung von Steuerinländern mit ausländischen Einkünften aus DBA-Staaten
  • Grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmensgewinnen
  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
  • Verrechnungspreise
  • Betriebsstättengewinnaufteilung
  • Internationales Erbschaftsteuerrecht
  • Grundzüge des Rechts der Europäischen Union
  • Europäisches Steuerrecht
  • Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrecht
  • Steuerplanungstechniken
  • Grundstrukturen ausländischer Steuerrechtsordnungen
  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Der Prüfungsstoff, der nach § 10 Fachberaterordnung in Verbindung mit Anlage 1 als Lehrstoff gefordert ist, ist damit abgedeckt.

Video-Klausurbesprechungen zu den Übungsfällen und Übungsklausuren

Zu jedem Übungsfall und jeder Übungsklausur stellen wir Ihnen ausführliche Lösungshinweise und eine Video-Klausurbesprechung zur individuellen Nachbearbeitung zur Verfügung. Durch diese intensivere Nacharbeit erhöhen Sie Ihren Lernerfolg.

Unsere Empfehlung:

Entwickeln Sie von Beginn an einen festen wöchentlichen Arbeitsplan, der eine Mindestzeit von 10 – 12 Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Lehrbriefe und der Übungsfälle und -klausuren vorsieht. An diesen Plan sollten Sie sich unbedingt halten, sofern dem nicht ganz außergewöhnliche Umstände entgegenstehen.

 

Termin Prüfungsjahr 2024

Der Kurs ist bereits beendet. Sie können den Kurs weiterhin buchen, Sie erhalten alle 19 Lehrbriefe, drei Übungsfälle sowie drei zweistündige Übungsklausuren. Sie haben Zugriff auf die Video-Klausurbesprechungen.

Kursgebühr pro Person: 2.290,– € MwSt.-frei

Jetzt buchen

Verpassen Sie den Lehrgang 2025 nicht!

Registrieren Sie sich hier, um eine Benachrichtigung zu erhalten, sobald der Termin für den Lehrgang Fachberater*in Internationales Steuerrecht 2025 online und eine Anmeldung möglich ist (voraussichtlich Anfang Mai 2024). Start des Lehrgangs wird voraussichtlich im Oktober 2024 sein.

Hier Registrieren

Wichtiger Hinweis zur Nutzung der Video-Klausurbesprechung:

Entsprechend unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Videos. Diese unterliegen dem Urheberrecht. Das Speichern und Herunterladen der Videos ist nicht möglich. Bei Kündigung des Kurses behalten Sie den Zugriff auf alle bis zum Kündigungszeitpunkt zur Verfügung gestellten Videos.

Die Vertiefung der besonders prüfungsrelevanten Inhalte erfolgt im Rahmen des Abschlusswochenendes.
Informieren Sie sich jetzt: Zum Abschlusswochenende