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Hilfsmittelerlass Fachassistent*in Rechnungswegen und Controlling

Welche Gesetze in der Prüfung notwendig und erlaubt sind, können Sie im Original-Hilfsmittelerlass nachlesen.

Hilfsmittelerlass zur Prüfung Fachassistent*in Rechnungswesen und Controlling

 

Die wichtigsten Punkte aus dem Hilfsmittelerlass hier noch einmal zusammengefasst:
 

1.) Folgende Texte inkl. ggf. hierzu erlassene Durchführungsverordnungen und Richtlinien sind in
      der zu Beginn des Prüfungsjahres geltenden Fassung von den Bewerbern selbst mitzubringen
      (gebunden oder lose):

 

  • Handelsgesetzbuch
  • Einkommenssteuergesetz
  • Abgabenordnung
     

2.) Zulässig: weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden,
      Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten, Stichwortverzeichnisse, Unterstreichungen,
      Markierungen, Griffregister, einfache Taschenrechner ohne Speicher- und Programmierfunktion
      und ohne Internetzugang
 

3.) Nicht zulässig: Lexika, Fachkommentare, weitere Beschriftungen oder Anmerkungen, Handy
      und Smartphone

 

Wie darf man in den Gesetzen eigentlich Sachen notieren oder markieren? 

  • Markierungen (auch in Farbe) in den Gesetzen und Richtlinien sind gestattet. Zusätzliche Notizen nicht.
  • Griffregister sind erlaubt, die Notizen auf den Griffregistern dürfen nur Teile aus der Überschrift des Gesetzes/der Richtlinie enthalten.