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Die Prüfung zum Steuerberater/ zur Steuerberaterin

Die Steuerberaterprüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und in eine mündliche Prüfung.

Der schriftliche Teil des Steuerberaterexamens findet bundesweit einheitlich immer in der ersten oder zweiten Oktoberwoche an drei aufeinanderfolgenden Tagen (i. d. R. Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) statt.

Die mündlichen Prüfungen finden von Januar bis April des auf die schriftliche Prüfung folgenden Jahres statt. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und aus weiteren sechs Prüfungsabschnitten („Prüfungsrunden“), die jeweils gesondert benotet werden. Aus den Einzelnoten wird eine Gesamtnote gebildet.

Schriftliche Prüfung (Dauer: jeweils 6 Stunden)

  • Erster Prüfungstag: Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete (i. d. R. Umsatzsteuer und Erbschaft- und Schenkungsteuer/Bewertungsrecht).
  • Zweiter Prüfungstag: Ertragsteuerrecht (i. d. R. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer).
  • Dritter Prüfungstag: Buchführung und Bilanzwesen.

Mündliche Prüfung

Alle, die an der Prüfung teilnehmen und zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, werden hierzu von der zuständigen Steuerberaterkammer spätestens zwei Wochen vor dem Termin geladen. Mit der Ladung werden ihnen die in der schriftlichen Prüfung des Steuerberater Examens erzielten Noten mitgeteilt.