Facebook Pixel

Steuerfachwirt – der „kleine“ Steuerberater

Die Steuerfachwirtprüfung als wichtige Vorstufe zum erfolgreichen Steuerberaterexamen!

Es gibt verschiedene Wege, Steuerberater*in zu werden: sei es über ein akademisches Studium oder ganz klassisch über die Berufsausbildung zum/zur Steuerfachangestellten. Die Qualifikation zum/zur Steuerfachwirt*in als Zwischenstufe bedeutet dabei nicht nur erste Führungsaufgaben in der Kanzlei, sondern ist eine wichtige Vorstufe zum erfolgreichen Steuerberaterexamen.

In der Prüfungsstatistik absolvierten Steuerfachwirt*innen im Jahr 2020/2021 mit 48,5 % erfolgreich die Steuerberaterprüfung. Sie liegen damit nicht nur im Bundesdurchschnitt von 48,5 %, sondern schneiden im langjährigen Vergleich auch besser ab als Bachelor- oder Masterabsolvent*innen.

Ein Vergleich der beiden Prüfungen zeigt, dass die Prüfungsgebiete der Steuerfachwirtprüfung thematisch jene der schriftlichen Steuerberaterprüfung abdecken. Hinzu kommt, dass selbst der Prüfungsaufbau und die Verteilung der Themen auf die einzelnen Prüfungstage der Steuerberaterprüfung sehr ähneln und nach der neuen Prüfungsordnung der Steuerfachwirt*innen (ab dem Prüfungstermin 2023/2024) nahezu identisch sind.

Auch wenn die einzelnen Prüfungsfächer der Steuerberaterprüfung komplexer und umfangreicher geprüft werden als in der Steuerfachwirtprüfung, kommen gewisse Aufgabenstellungen durchaus bereits an das Niveau der Steuerberaterprüfung heran.

Änderung der Prüfungsordnung der Steuerfachwirte

Die Prüfungsordnung der Steuerfachwirt*innen wird bundeseinheitlich ab dem Prüfungstermin 2023/2024 geändert. Damit wird die Steuerfachwirtprüfung noch stärker an die Steuerberaterprüfung angepasst, z. B. hinsichtlich Reihenfolge der Prüfungsfächer und den Prüfungsinhalten. Auch die mündliche Prüfung wird weiter angeglichen. Künftig beginnt diese in allen Kammergebieten mit einem fünfminütigen Kurzvortrag, gefolgt vom eigentlichen Fachgespräch mit Fragen aus allen Prüfungsgebieten.

Eine Besonderheit der neuen Prüfungsordnung ist die neue, vierte Klausur „Betriebswirtschaft“. Dieses Thema wurde bisher in geringem Umfang in der dritten Klausur „Rechnungswesen“ abgeprüft und konnte dadurch mit den anderen Fachgebieten dieser Klausur, v. a. Buchführung und Rechnungslegung, ausgeglichen werden. Mit der neuen Prüfungsordnung ist es nicht mehr möglich, die betriebswirtschaftlichen Themen in der Prüfungsvorbereitung zu vernachlässigen, da auch in dieser Klausur die Note „ungenügend“ zum Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung führen würde.

Klausurentraining – der Schlüssel zum Erfolg

Untersucht man, warum die Steuerberaterprüfung eine der anspruchsvollsten Berufszugangsprüfungen ist, zeigt die Erfahrung vieler im ersten Versuch gescheiterten Teilnehmer*innen, dass die Prüfung keine reine Wissensabfrage ist. Die Steuerberaterprüfung stellt eine Kombination aus Abrufen von breitem Fachwissen in fallbezogener, richtiger Anwendung bei höchster Konzentration dar. Bei der Bewertung des Prüfungsergebnisses werden die Wertungspunkte überwiegend für die Entwicklung und richtige Darstellung des Lösungswegs und nur marginal für das steuerlich richtige Endergebnis vergeben.

Hinzu kommt eine äußerst kurze Bearbeitungszeit für die Sachverhaltslösungen, welche ein durchdachtes Zeitmanagement während der gesamten Klausur erfordert. Wer in der Prüfungsvorbereitung konsequent und durch eine kontinuierliche Steigerung des Lernumfangs die notwendige Routine im Schreiben von Klausuren aufbaut, entwickelt die für diese Prüfung essenzielle „Klausurtechnik“. Diese Klausurroutine und -technik befähigt, den richtigen Lösungsweg mit den notwendigen Formulierungen unter gutem Zeitmanagement darzustellen und dies in körperlicher Höchstleistung an allen drei Prüfungstagen auch mental und physisch durchzuhalten.

Steuerfachwirt*in – früher Einstieg in das Marathontraining zur Steuerberaterprüfung

Und genau hierin liegt der weitere, entscheidende Vorteil der Steuerfachwirt*innen: Während der Prüfungsvorbereitung auf den/die Steuerfachwirt*in, wird die Klausurarbeit bereits in der gleichen Art und Weise, wie es für die Steuerberaterprüfung notwendig ist, trainiert. Es werden in der Vorbereitung bereits 20-30 mehrstündige Klausuren auf Prüfungsniveau bearbeitet. Der Einstieg in die anspruchsvollen sechsstündigen Klausuren zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung ist für die Steuerfachwirt*innen folglich erheblich einfacher als für Teilnehmer*innen, die bisher keine Klausurerfahrung haben. Außerdem trägt die mehrjährige Klausurroutine bei den Steuerfachwirt*innen zu einer weiteren Besonderheit bei: eine im bundesweiten Vergleich auffällige mentale Stärke. Die Statistik der Steuerberaterprüfung belegt, dass lediglich 7 % der Steuerfachwirt*innen während der Prüfung zurücktreten, während der Bundesdurchschnitt aller Kandidat*innen bei 14 % liegt.

Fazit:

Steuerfachwirt*innen sind nicht nur auch zukünftig wichtige, qualifizierte Fachkräfte in den Steuerberatungskanzleien, sondern auch auf dem besten Weg zur erfolgreichen Steuerberaterprüfung. Die Prüfungen sind sich hinsichtlich der Fachgebiete und dem klausurtechnischen Ablauf sehr ähnlich und werden sich nach Änderung der Prüfungsordnung der Steuerfachwirt*innen fast nur noch hinsichtlich der fachlichen Tiefe und Komplexität unterscheiden. Aufgrund des fachlich höheren Niveaus der Steuerberaterprüfung wird auch der Steuerfachwirt/die Steuerfachwirtin nur mit einer strukturierten und klausurintensiven Vorbereitung erfolgreich sein. Diese intensive Vorbereitung fällt dem/der klausurroutinierten Steuerfachwirt*in jedoch grundsätzlich erheblich leichter als dem/der Praktiker*in oder Bachelorabsolvent*in, der/die sich zum ersten Mal an Steuerrechtsklausuren diesen Niveaus wagt. Um die Prüfungsvorbereitung optimal zu gestalten und das kleine Quäntchen „Vorbildung“ auszunutzen, empfiehlt es sich daher, die Steuerberaterprüfung – unter Berücksichtigung der geforderten Praxiszeiten – möglichst zeitnah an die Steuerfachwirtprüfung anzuschließen und somit auch die lernpsychologischen Effekte voll auszuschöpfen.